Wohnanlagen für Senioren und Rentner

Seit über 700 Jahren ist es unser Ziel, älteren Menschen das Wohnen zugänglicher zu machen. In all diesen Jahren durften wir zahlreiche Persönlichkeiten betreuen und in unseren Anstalten zu günstigsten Konditionen, eine Wohnung anbieten.

Wohnanlagen für Senioren und Rentner

Seit über 700 Jahren ist es unser Ziel, älteren Menschen das Wohnen zugänglicher zu machen. In all diesen Jahren durften wir zahlreiche Persönlichkeiten betreuen und in unseren Heimen zu günstigsten Konditionen eine Wohnung anbieten.

Über uns

Die Evangelische St. Antoni – Stiftung hat sich zur Aufgabe gemacht, bezahlbaren Wohnraum für ältere Menschen in Quakenbrück zur Verfügung zu stellen.

Unsere beiden Wohnanlagen (St. Annenstraße 16-20 und St. Antoniort 20,22,24 und
Vehmestraße) liegen in zentraler Lage im Stadtgebiet Quakenbrücks.

Alle für die Bewohnerinnen und Bewohner wichtigen Einrichtungen, wie Ärzte, Geschäfte, Kirchen, den Bahnhof und die Behörden, sind fußläufig gut zu erreichen.

Die Stiftung wird nach außen durch einen Vorstand vertreten, der sich aus den evangelischen Ratsmitgliedern der Stadt Quakenbrück und der Samtgemeinde Artland zusammensetzt.

Der Vorstand wählt eine/n Vorsitzende/n und eine/n Vertreter/in und bestimmt einen Geschäftsführer/in und eine/n stellvertretenden Geschäftsführer/in.
Diese sind für die administrativen Aufgaben zuständig.

Der Vorstand

Der Vorstand der Evangelischen St. Antoni – Stiftung setzt sich aus den gewählten evangelischen Ratsmitgliedern der Stadt Quakenbrück und der Samtgemeinde Artland zusammen. Diese werden nach Ihrer Wahl gefragt, ob sie das Mandat bei der Stiftung annehmen wollen. Diese Aufgabe ist freiwillig und unentgeltlich.

Unsere Wohnanlagen

Die Wohnanlage am Hauptsitz der Stiftung am St. Antoniort ist Mitte der 60-iger Jahre entstanden.

Hausordnung

Die nachfolgende Hausordnung dient dazu, ein harmonisches Zusammenleben in den Wohnanlagen zu gewährleisten und daher ist es wichtig, dass sich alle Bewohnerinnen und Bewohner daran halten. Gegenseitige Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft sind unabdingbare Bestandteile eines friedlichen Miteinanders. Mit Rücksicht auf die Hausgemeinschaft können Unverträglichkeiten und Verstöße gegen die Hausordnung ein Kündigungsgrund sein.

Anlage 2

Wohnanlage 2

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Unser Ziel ist es, älteren Menschen
das Wohnen zu erleichtern.

Die Geschichte der Antoni-Stiftung

Die Evangelische St. Antoni – Stiftung wurde im Jahr 1354 gegründet und ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie hat die Aufgabe, alte Menschen evangelischen Glaubens aus Quakenbrück eine kostengünstige Wohnung zu vermitteln.

Es werden jedoch auch katholische Mitbürger und konfessionslose aufgenommen.
Grund der Gründung der Antoni – Stiftung war die Pestseuche im Jahr 1348.
Das erste Heim „Siechenhaus“ befand sich außerhalb der Stadt in der Kuhstraße in Quakenbrück.

Durch Schenkungen und Zukauf brachte es das „Siechenhaus“ im Laufe der Jahrhunderte auf einen rund 70 Hektar großen Grundbesitz mit vier Vollbauernstellen in der Trentlage. Aus dem „Siechenhaus“ war mittlerweile ein Stift geworden, das sich am St. Antoniort befand.

Durch den Verkauf der Bauernhöfe in der Trentlage konnte eine Seniorenwohnanlage in der Mitte der 60-iger Jahre am St. Antoniort und in der Mitte der 70-iger Jahre eine in der St. Annenstraße entstehen.

Insgesamt vermietet die Ev. St. Antoni – Stiftung 71 Wohnungen.

Im Dezember 1975 konnte, rechtzeitig zur ersten Zusam­menkunft der Bewohner der neuen Altenwohnungen, der Glockenstuhl mit der St. Annen-Glocke auf dem Gelände an der St. Annenstraße auf­gestellt werden. Diese Glocke hing früher im St. Annen-Tor, auch Bremer Tor genannt, das sich dort befand, wo heute Farwicker Str. die St. Annenstraße kreuzt. Im 1. Weltkrieg wurde sie beschla­gnahmt und mit vielen anderen Glocken auf dem Hamburger Glocken­friedhof gelagert, um für die Waffen- und Munitionsproduktion einge­schmolzen zu werden. Dieses Schicksal blieb ihr schließlich erspart. Während der Besatzungszeit wurde dann den alliierten Truppen gestattet, für ihre Militärkapellen Glocken aus Hamburg abzuholen.

Spenden

Möchten Sie die Ev. St. Antoni – Stiftung unterstützen, können Sie gerne eine Spende auf das u.a. Konto überweisen.
Ab 300 Euro stellen wir eine Spendenbescheinigung aus. Bis zu diesem Betrag gilt der Kontoauszug als Spendenquittung,

Konto
Kontoinhaber: Ev. St. Antoni – Stiftung
Bank: Kreissparkasse Bersenbrück
IBAN: DE70 2655 1540 0018 8013 24

Veranstaltungen

Ausflug zum ehemaligen Zisterzienserinnenkloster Stift Börstel.

Ausflug zum Museum im Kloster in Bersenbrück mit Besichtigung der Klosterkirche und dem Kreuzgang.

Unsere Partner

Wir stehen im regen Austausch mit:

-> St. Sylvester Stift, Grüne Straße 24, Quakenbrück
-> Ambulantes Gesundheitszentrum Artland, Grüne Straße 11, Quakenbrück

Neuigkeiten

Gerd Beckmann

Vorsitzender

Marion Haidukiewitz

Stellvertretende Vorsitzende

Thomas Fisse

Gerd-Uwe Meinecke

Manfred Neebuhr

Kevin Podeszwa

Kerstin Sikoll Brecke

Eckhard Vogt

Deborah von Heine

Michael Uecker

Pastor

Barbara van Dyk

Buchhaltung

Ute Gehring

Stellvertretende Geschäftsführerin

Peter van Dyk

Geschäftsführer

Kontakt

Ev. St. Antoni-Stiftung

St. Antoniort 24

49610 Quakenbrück

Tel. 05431 9069446

Dienstag – Donnerstag: 9:00 – 11:00 Uhr

Mail: ev-stantoni-stiftung@t-online.de

Grundrisse der Wohnungen

Hausordnung

  • 1. Die Laubengänge und Flure sind freizuhalten, die Bodenräume und Keller sind sauber zu halten.
  • 2. Mit Rücksicht auf die Nachbarschaft dürfen auf den Balkonen dauerhaft keine mit dem Gebäude verbundenen Gegenstände angebracht werden.
  • 3. Abfall ist von jeder Mieterin / jedem Mieter getrennt in den dafür vorgesehenen Mülleimern/Containern zu entsorgen.
  • 4. Fahrräder werden in den dafür vorgesehenen Räumen abgestellt.
  • 5. Es ist besonders darauf zu achten, dass im Treppenhaus, im Keller sowie auf dem Dachboden nicht unnötig das Licht eingeschaltet wird.
  • 6. Während der Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr und nach 22:00 Uhr gilt es, sich besonders rücksichtsvoll zu verhalten und Lärm zu vermeiden.
  • 7. Das Abschließen der Haustüren ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Ab 21:00 Uhr müssen die Haustüren geschlossen – aber nicht verschlossen bzw. verriegelt – gehalten werden.
  • 8. Dem Hausmeister sind unverzüglich auftretende Schäden an den Wohnungen zu melden. Er sorgt für die Beseitigung durch die von der Verwaltung der Stiftung zu bestellenden Handwerker. Eigene Beauftragungen von Handwerkern für Arbeiten an Haus und Wohnung sind – außer in Notfällen – unzulässig bzw. kostenpflichtig.
  • 9. Zu persönlichen Arbeiten darf der Hausmeister nicht herangezogen werden.
  • 10. Tiere, vor allen Dingen Hunde und Katzen, dürfen schon mit Rücksicht auf die übrigen Mitbewohner in den Wohnungen nicht gehalten werden. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Stiftung.